Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Bonsaitischen
1. Geltung der AGB für den Verkauf von Bonsaitischen
Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.
2. Angebote
Bonsaitische sind alle handgefertigt und Unikate. Jeder Tisch ist signiert und mit dem Herstellungsdatum versehen. Individuelle Grössen und Wünsche können nach Absprache mit dem Käufer berücksichtigt werden.
3. Preise und Versand
Bei Bestellungen wird der Preis des Tisches festgelegt und dem Kunden per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt. Abgemachte Preise sind verbindlich. Bei Bestellungen über Fr. 300.-- wird eine Vorauszahlung in der Höhe von 30% des Kaufpreises verlangt. Tritt der Kunde vom Kaufvertrag zurück, obwohl der Tisch bereits hergestellt wurde, wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Jeder Tisch wird an einem vereinbarten Ort übergeben oder kann bei mir abgeholt werden, KEIN POSTVERSAND. Bestellte Tische werden nur gegen Barzahlung ausgehändigt.
4. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Bern. Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
Zgraggen Kurt, Bern April.2016